Unverschuldeter Unfall: Was tun? 7 wichtige Schritte
Ein Auffahrunfall an der Ampel, ein Parkrempler oder ein anderer Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrt missachtet: Ein Autounfall passiert oft schneller, als man reagieren kann. Besonders ärgerlich ist es, wenn man selbst keine Schuld trägt und das eigene Fahrzeug trotzdem beschädigt wurde.
Nach einem unverschuldeten Autounfall stellen sich viele Fragen. Muss die Polizei gerufen werden? Wer übernimmt die Reparaturkosten? Darf man selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen? Und was passiert, wenn die gegnerische Versicherung bereits Kontakt aufgenommen hat?
Wer jetzt einige wichtige Punkte beachtet, kann unnötige Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung vermeiden. Wir erklären Ihnen, worauf es nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ankommt.
1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
Nach einem Verkehrsunfall steht die Sicherheit aller Beteiligten an erster Stelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie möglichst vor dem Aussteigen eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.
Achten Sie dabei auf den Verkehr und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Auf Autobahnen sollten Sie sich nach Möglichkeit hinter die Leitplanke begeben.
Wurden Personen verletzt, verständigen Sie den Rettungsdienst über die 112 und leisten Sie Erste Hilfe.
Bei schweren Unfällen, Verletzten oder Streit über den Unfallhergang sollte auch die Polizei hinzugezogen werden. Bei kleineren Sachschäden ist eine polizeiliche Aufnahme dagegen nicht immer erforderlich.
2. Unfall dokumentieren und Beweise sichern
Auch wenn die Schuldfrage zunächst eindeutig erscheint, sollten Sie den Unfall möglichst genau dokumentieren. Fotos und Angaben zum Unfallhergang können später wichtig werden, wenn die Versicherung den Schaden prüft.
Fotografieren Sie nach Möglichkeit:
- die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen
- die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- die Position der Fahrzeuge vor dem Umsetzen, soweit dies gefahrlos möglich ist
- die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
- Bremsspuren, Glassplitter und andere Unfallspuren
- Verkehrszeichen und die Straßenführung
Tauschen Sie außerdem Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Falls Zeugen den Unfall beobachtet haben, notieren Sie deren Kontaktdaten.
Unterschreiben Sie vor Ort kein vorschnelles Schuldanerkenntnis. Halten Sie den Unfallhergang sachlich fest, ohne Vermutungen als Tatsachen darzustellen.
3. Nicht vorschnell auf Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen
Nach einem unverschuldeten Autounfall meldet sich möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Ihnen. Häufig wird angeboten, die gesamte Schadenabwicklung zu übernehmen oder eine Partnerwerkstatt zu vermitteln.
Dieses Angebot müssen Sie bei einem Haftpflichtschaden nicht automatisch annehmen.
Grundsätzlich dürfen Sie als Geschädigter einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, sofern die Begutachtung im konkreten Fall erforderlich und angemessen ist.
Das kann besonders dann wichtig sein, wenn sich die tatsächliche Schadenhöhe nicht allein anhand der sichtbaren Beschädigungen beurteilen lässt.
Lassen Sie den Fahrzeugschaden deshalb möglichst fachlich einschätzen, bevor Sie eine abschließende Regulierung akzeptieren.
4. Unabhängigen Kfz-Gutachter nach dem Unfall beauftragen
Ein beschädigter Stoßfänger sieht auf den ersten Blick manchmal nach einer überschaubaren Reparatur aus. Dahinter können jedoch weitere Bauteile betroffen sein, die ohne fachliche Untersuchung nicht erkennbar sind.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter untersucht das Fahrzeug, dokumentiert die festgestellten Schäden und ermittelt die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Was wird bei einem Unfallgutachten geprüft?
Je nach Schadenfall enthält ein Kfz-Gutachten unter anderem Angaben zu:
- Reparaturkosten: Welche Arbeiten sind notwendig und welche Kosten entstehen voraussichtlich
- Reparaturdauer: Wie lange dauert die fachgerechte Instandsetzung voraussichtlich?
- Wiederbeschaffungswert: Welchen Wert hatte ein vergleichbares Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall?
- Restwert: Welchen Wert hat das beschädigte Fahrzeug noch?
- Wertminderung: Bleibt trotz fachgerechter Reparatur ein wirtschaftlicher Minderwert bestehen
- Wiederbeschaffungsdauer: Wie lange würde die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs voraussichtlich dauern?
Ein solches Gutachten liefert wichtige Informationen für die Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert die Schäden am Fahrzeug und liefert wichtige technische und wirtschaftliche Informationen für die weitere Schadenregulierung.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Maliglowka unterstützt Unfallgeschädigte bei der unabhängigen Begutachtung von Fahrzeugschäden.
Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen und angemessenen Gutachterkosten, soweit der Unfallverursacher haftet.
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich nicht lediglich um einen erkennbaren Bagatellschaden handelt. Bei kleineren Schäden kann ein Kurz-Gutachten ausreichend sein.
Liegt eine Mithaftung vor, kann sich das auch auf die Erstattung der Gutachterkosten auswirken.
5. Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist sinnvoll?
Nicht jeder Kratzer erfordert ein vollständiges Unfallgutachten. Bei einem geringfügigen Schaden kann ein Kurzgutachten genügen.
Anders sieht es aus, wenn größere Beschädigungen vorliegen oder die Schadenhöhe nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann.
Ein Kostenvoranschlag beziffert in erster Linie die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein ausführliches Kfz-Gutachten kann darüber hinaus beispielsweise eine merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und weitere schadenrelevante Positionen dokumentieren.
Gerade bei modernen Fahrzeugen mit Sensoren, Kameras und Assistenzsystemen ist nicht jede Beschädigung sofort sichtbar.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gutachten erforderlich ist, empfiehlt sich eine erste fachliche Einschätzung.
6. Weitere Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall prüfen
Nach einem Verkehrsunfall denken viele Fahrzeughalter zunächst nur an die Reparaturrechnung. Je nach Einzelfall können jedoch weitere Schadenpositionen relevant sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- Merkantile Wertminderung: Ein repariertes Unfallfahrzeug kann beim späteren Verkauf weniger wert sein.
- Nutzungsausfall: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entschädigung infrage kommen, wenn das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann.
- Mietwagenkosten: Wird während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigt, können angemessene Mietwagenkosten erstattungsfähig sein.
- Abschleppkosten: Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, können erforderliche Abschleppkosten dazugehören.
- Rechtsanwaltskosten: Auch die erforderlichen Kosten einer anwaltlichen Vertretung können bei entsprechender Haftung erstattungsfähig sein.
Welche Positionen tatsächlich geltend gemacht werden können, hängt vom Unfallhergang, der Haftungsverteilung und den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Ein unabhängiges Unfallgutachten kann wichtige technische und wirtschaftliche Grundlagen für die Prüfung dieser Ansprüche liefern.
7. Schadenregulierung mit vollständigen Unterlagen einleiten
Sind der Unfallhergang dokumentiert und die Schäden fachgerecht bewertet, kann die weitere Regulierung erfolgen.
Dafür werden üblicherweise die Angaben zum Unfall, die Daten der Beteiligten und die entsprechenden Schadennachweise benötigt.
Bei einem größeren Haftpflichtschaden kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann die rechtliche Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche übernehmen.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger liefert mit seinem Gutachten die technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Muss ich nach einem unverschuldeten Unfall die Polizei rufen?
Bei Verletzten, erheblichen Gefahren oder unklaren Umständen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bei einem kleineren Sachschaden mit kooperativen Beteiligten ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?
Ja. Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Erstattung der Kosten hängt unter anderem von der Erforderlichkeit des Gutachtens und der Haftung ab.
Wie schnell sollte ich nach dem Unfall einen Gutachter kontaktieren?
Möglichst zeitnah. So können Schäden und Unfallspuren dokumentiert werden, bevor Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Bei einer erforderlichen Reparatur sollte die Beweissicherung möglichst vorher erfolgen.
Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt?
Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie sich nicht allein auf den von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen verlassen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können Sie einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Kann ich nach einem unverschuldeten Unfall direkt eine Werkstatt beauftragen?
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bei größeren Schäden ist es jedoch ratsam, den Schaden vorher ausreichend dokumentieren zu lassen. Andernfalls können wichtige Nachweise für die spätere Regulierung fehlen.
Unverschuldet in einen Unfall? Lassen Sie Ihren Fahrzeugschaden prüfen.
Sie hatten einen Unfall und sind unsicher, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein ausführliches Kfz-Gutachten sinnvoll ist?
Das Kfz-Sachverständigenbüro Maliglowka unterstützt Sie bei der Einschätzung und Dokumentation Ihres Fahrzeugschadens.
Ganz gleich, ob Sie einen Kfz-Gutachter in Bottrop oder einen Kfz-Gutachter in Gladbeck oder Umgebung benötigen, können Sie sich direkt an uns wenden.
Lassen Sie Ihren Fahrzeugschaden unverbindlich einschätzen.